Diese Vertragsbedingungen finden auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und uns, der Firma Eurobus welti-furrer AG, Anwendung für von uns im eigenen Namen angebotene Pauschalreisen oder Einzelleistungen.
1. Vertragsabschluss, Mitreisende, Bezahlung
1.1 Ihre telefonische, schriftliche oder persönliche Anmeldung ist für Sie verbindlich. Der Reisevertrag zwischen Ihnen und uns kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung zustande. Reserviert der Anmeldende für weitere Reiseteilnehmer, so steht er für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung des Reisepreises) wie für seine eigenen Verpflichtungen ein.
1.2 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder der Reiseausschreibung. Sonderwünsche sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Die Leistungen beginnen, bei Carreisen ab dem Abfahrtsort.
1.3 Die Reise wird sofort bei der Buchung mit Kreditkarte beglichen. Als Zahlungsmittel gilt ausschliesslich eine Kreditkarte.
2. Änderungen der Buchungen oder Annullierung der Reise durch den Reisenden
2.1 Bei Namensänderungen, Benennung eines Ersatzreisenden, Änderungen der Reisedaten innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches des Reiseprogramms bis 2 Tage vor Abreisedatum erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 15.- pro Person, höchstens CHF 45.- pro Auftrag, zuzüglich Telefon-, Telefaxspesen. Nach dieser Frist gelten die Annullationsbedingungen von Ziffer 2.2.
2.2 Annullieren Sie Ihre Reise müssen wir folgende Annullationskosten in Prozenten des Rechnungstotals in Rechnung stellen:
bis 5 Tage vor Abreise 30 % des Reisepreises
4 - 2 Tage vor Abreise 75 % des Reisepreises
47 bis 0 Stunden vor Abreise/Abreisetag/Nichterscheinen 100 % des Reisepreises
2.3 Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Mitteilung bei der Buchungsstelle; beim Eintreffen an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend.
2.4 Ersatzperson:
Wenn Sie die Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden bekannt geben, der die Reise unter den gleichen Bedingungen antritt. Tritt dieser Ersatzreisende in den Vertrag ein, so haften Sie und er gemeinsam (solidarisch) für die Bezahlung des gesamten Reisepreises, der Bearbeitungsgebühr und allfälligen Mehrkosten. Der Eintritt der Ersatzperson ist zulässig bei Reisen in der Schweiz bis zum Reisebeginn.
3. Annullationsschutz und Reisezwischenfallversicherung
Der Versicherungsschutz ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen.
4. Sitzplätze im Car
Bei der Sitzplatzreservation werden keine festen Sitzplätze zugeteilt. Alle Fahrten werden mit Nichtrauchercars durchgeführt.
5. Programm- und Preisänderungen
5.1 Aenderungen vor Vertragsabschluss: Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.
5.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich ergeben aus:
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge);
b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren
c) Wechselkursänderungen oder
d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer). Wir werden die Preiserhöhung bis spätestens 22 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 7.4 genannten Rechte zu.
5.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn: Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm zu ändern, wenn höhere Gewalt oder ein Ereignis, das trotz aller gebotener Sorgfalt nicht vorhersehbar oder abwendbar ist, es erfordern. Wir sind bemüht, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Wir orientieren Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
5.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden: Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten, und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet.
6. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
6.1 Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei unserem Reiseleiter/Carchauffeur unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden.
6.2 Der Reiseleiter/Carchauffeur wird bemüht sein, innert der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe vom Reiseleiter/Carchauffeur schriftlich bestätigen. Dieser ist jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen. - Unterlassen Sie die Beanstandung und die schriftliche Bestätigung, können wir nach Reiseende nicht mehr auf Ihre Beanstandung usw. eingehen, und Sie verlieren jegliche Rechte gegenüber uns.
7. Haftung des Reiseveranstalters
7.1 Allgemeines: Wir vergüten Ihnen den objektiven Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder eines erlittenen Schadens, soweit es dem Reiseleiter/ Carchauffeur nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen oder den Schaden zu beheben und uns oder den Leistungsträger ein Verschulden trifft (vorbehalten bleiben nachfolgende Ziffern).
7.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
7.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze: enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, so haften wir nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen, nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr).
7.2.2 Haftungsausschlüsse: Wir haften Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages oder der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches wir, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von uns ausgeschlossen.
7.2.3 Personenschäden, Unfälle usw.: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw., die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haften wir nur, wenn die Schäden durch uns oder unsere Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen (Ziffer 12.2.1).
7.2.4 Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.): Bei übrigen Schäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haften wir nur, wenn wir oder ein Leistungsträger den Schaden verschuldeterweise verursacht haben; diese Haftung ist auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen (Ziffer 12.2.1).
7.2.5 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.: Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Car usw. oder sonstwo unbeaufsichtigt liegen lassen. - Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch haften wir nicht.
7.2.6 Carfahrtspläne: auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung des Flugraumes, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.
7.3 Ausservertragliche Haftung: Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Bei übrigen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen oder nationale Gesetze tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen.
8. Reisegarantie
Garantiert hin und zurück dank dem gesetzlichen Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Wir sind dabei.
9. Ombudsman
9.1 Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns oder der Buchungsstelle, bei der Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
9.2 Die Adresse des Ombudsmanes lautet:
Ombudsman der Schweizer Reisebranche Postfach 4600 Olten
10. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
11.2 Für Klagen gegen den Reiseveranstalter wird der ausschliessliche Gerichtsstand Zürich vereinbart. Wir können den Konsumenten an seinem Wohnort oder in Zürich einklagen.
Satz- und Druckfehler vorbehalten.
Version 2010/2011
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